Stellungstermine
Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001, haben sich alle österreichischen, männlichen Staatsbürger des Geburtenjahrganges 1993 und alle älteren wehrpflichtigen Jahrgänge, die bisher der Stellungspflicht noch nicht nachgekommen sind, der Stellung zu unterziehen. Österreichische Staatsbürger des Geburtsjahrganges 1993 oder eines älteren Geburtsjahrganges, bei denen die Stellungspflicht erst nach dem festgelegten Stellungstag entsteht, haben am 12. Dezember 2011 zur Stellung zu erscheinen, sofern Sie nicht vorher vom Militärkommando persönlich geladen wurden.
Für die Stellung ist insbesondere Folgendes zu beachten:
- Zur Überprüfung der Identität und Staatsbürgerschaft sind mitzubringen:
Amtlicher Lichtbildausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis (entfällt bei Vorlage eines Reisepasses), Geburtsurkunde, E-Card und eventuell Heiratsurkunde. - Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes sind mitzunehmen:
Eventuell vorhandene ärztliche Atteste, sowie das ausgefüllte und unterschriebene medizinische Fragenheft, falls es dem Stellungspflichtigen zugestellt wurde. - Zur Beurteilung Ihres Ausbildungsstandes ist mitzunehmen:
Eine gültige Schulbesuchsbestätigung bzw. ein gültiger Lehrvertrag. - Stellungspflichtige, die durch Krankheit am Erscheinen vor der Stellungskommission verhindert sind, haben dies umgehend dem Militärkommando/Ergänzungsabteilung durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nachzuweisen.
Stellungstermin:
4. Juli 2011, 07.00 Uhr
Stellungsort:
St. Pölten, Heßstraße 17
neben Kommandogebäude Feldmarschall Heß
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