Aufschließungsabgabe
Eine Aufschließungsabgabe ist zu bezahlen, wenn ein Grundstück zum Bauplatz erklärt wird oder eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes erteilt wird. Die Höhe der Aufschließungsabgabe errechnet sich auf Grund der Größe des Grundstückes und dem Einheitssatz (derzeit EUR 480,00).
Hinweis: Die Stadtgemeinde Wieselburg leistet einen Kostenbeitrag zur vorgeschriebenen Aufschließungsabgabe. Hier finden Sie den Link zur entsprechenden Förderung!