Wer hat Anspruch auf den AK-Energiebonus?
- Sie müssen Mitglied der AK Niederösterreich sein.
- Sie dürfen keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2021/22 des Landes NÖ haben (oder auf eine vergleichbare Förderung eines anderen Hauptwohnsitz-Bundeslandes).
- Ihr Haushaltseinkommen darf die festgelegten Grenzen nicht übersteigen (Details dazu finden Sie in den Förderrichtlinien auf der Homepage).
Wie kann der Antrag gestellt werden?
- Per Online-Formular oder per Post (Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, AK-Platz 1, 3100 St. Pölten)
- Der Antrag muss bis 31. Dezember 2022 eingelangt sein.
- Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Kontakt:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Tel.: 05/7171/24800
Web: noe.arbeiterkammer.at/energiebonus