Am 26. Jänner 2025 finden in Niederösterreich die Gemeinderatswahlen statt.
Gemeinderatswahl - 26. Jänner 2025
Wenn Sie am 26. Jänner 2025 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie die „Amtliche Wahlinformation“ mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung. Sollte Ihnen die zugesandte „Amtliche Wahlinformation“ nicht mehr zur Verfügung haben, können Sie natürlich trotzdem an der Wahl teilnehmen.
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.
Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte folgende Möglichkeiten:
- Persönlich im Gemeindeamt
- Schriftlich mit der zugesandten Anforderungskarte und dem Rücksendekuvert der „Amtlichen Wahlinformation“
- Elektronisch im Internet mit dem Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ bzw. mit der ID-Austria oder mit einer Ausweiskopie bzw. Passnummer können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
- Schriftliche per E-Mail oder per Post mit folgenden notwendigen Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsjahr, Adresse, Begründung (z.B. Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt etc), Telefon-, Handynummer bzw. E-Mail (für eventuelle Rückfragen), Reisepassnummer bzw. Kopie eines amtlichen Ausweises oder Nummer der amtlichen Mitteilung zur Gemeinderatswahl 2025. Sie können dafür auch dieses Musterformular verwenden.
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Beantragte Wahlkarten können auch von einer bevollmächtigten Person für alle haushaltsangehörigen Familienmitglieder (Partner, Kinder, Eltern) bzw. zwei fremde Personen entgegengenommen werden. Eine entsprechend benötigte Vollmacht finden Sie in diesem Formular.
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2025, 24.00 Uhr, ein persönlicher Antrag am Gemeindeamt ist bis 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr möglich. Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt als eingeschriebene Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Die Wahlkarte muss spätestens am 26. Jänner 2025, 6.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen. Sie können die Wahlkarte auch jederzeit in den gemeindeeigenen blauen Fund- und Postkasten beim Rathaus einwerfen.
Weiters haben Sie die Möglichkeit, mit der Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal in Ihrer Gemeinde Ihr Wahlrecht auszuüben (wenn die Wahlkarte noch nicht als Briefwahlkarte von Ihnen unterschrieben ist). Wenn die Wahlkarte schon von Ihnen unterschrieben aber noch nicht abgeschickt wurde, können Sie die Briefwahlkarte am Wahltag nur in dem Sprengel abgeben, in welchem Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
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