Informationen zum neuen ORF-Beitrag

Das ORF Beitrags-Service hebt ab 1. Jänner 2024 den ORF-Beitrag in der Höhe von EUR 15.30 monatlich ein. Die Landesabgabe entfällt in Niederösterreich. Zukünftig sind sämtliche Hauptwohnsitz-Adressen zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze sind ausgenommen. Bestehende Beitragskonten bisheriger GIS-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer werden übernommen, Befreiungen bleiben aufrecht.

 

Was ist in diesem Zusammenhang zu tun?
Bestehende GIS-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer haben keinen Handlungsbedarf. Personen, die bereits bei der GIS gemeldet sind, werden automatisch in das neue System übernommen. Auch Befreiungen bleiben aufrecht und müssen nicht neu beantragt werden.
Ist an einem Hauptwohnsitz jedoch noch niemand angemeldet, so muss ab jetzt pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person noch bei der GIS registriert werden (gis.at/registrieren). Sollte sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand melden, so werden Bewohnerinnen und Bewohner dieser Adresse in Folge aufgefordert, dies zu tun.

Detailinformationen finden Sie in diesem Informationsblatt