Raus aus Öl und Gas - Wissenswertes zum Heizungstausch!

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Im Rahmen der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas für Private“ werden vorrangig Anschlüsse an das Fernwärmenetz gefördert. Sollte zum Zeitpunkt des geplanten Heizungstausches kein Fernwärmeanschluss möglich sein, kann alternativ eine Holz- oder Wärmepumpanlage zur Förderung beantragt werden.

Fernwärme Wieselburg 
Die Firma WIBEBA-ENERGIE GmbH & Co KG errichtet seit einigen Monaten ein Fernwärmenetz in einigen Stadtteilen. Wenn in der Straße Ihres Hauses bereits eine Fernwärmeleitung liegt oder gelegt werden soll, sie jedoch eine alternative Heizform planen, empfehlen wir Ihnen, sich bei WIBEBA-ENERGIE GmbH & Co KG zu informieren, ob zum Zeitpunkt ihres geplanten Heizungstausches ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Davon hängt die Förderbarkeit ab! (Kontakt: siehe Infobox)

Sie können auch ein zu vervollständigendes Musterschreiben verwenden, welches Sie hier finden oder Ihnen vom Bauamt der Stadtgemeinde gerne zugesendet wird. (Kontakt: siehe Infobox)

Weiters möchten wir auch auf das Service der Energie- und Umweltagentur Niederösterreich (eNu) verweisen, welches Sie unterstützend berät und auch Energieberatungsprotokolle ausstellt, welche für ein Förderansuchen bei „Raus aus Öl und Gas für Private“ notwendig sind. Außer Sie besitzen einen gültigen Energieausweis, welcher nicht älter als 10 Jahre ist. 

Die Fahrtkostenpauschale für eine Energieberatungsleistung der eNu wird von der Stadtgemeinde Wieselburg in der jeweils gültigen aktuellen Höhe zu 100 Prozent gefördert. Die Unterlagen dazu finden Sie hier.

Infobox

Kontakte:
WIBEBA-ENERGIE GmbH & Co KG
Wiener Straße 30a, 3250 Wieselburg
E-Mail: info@wif-heizen.at
Web: https://www.wif-heizen.at 

Bauamt Stadtgemeinde Wieselburg
Herr Thomas Lichtenschopf
Tel.: (0 7416) 523 19-23
E-Mail: 
t.lichtenschopf@wieselburg.at

Anmerkung

Dieser Artikel bezieht sich auf die derzeit gültigen Bundesförderrichtlinien. Informieren Sie sich daher zeitnah vor der Umsetzung Ihres Heizungstausches über die aktuellen Förderrichtlinien. Gerne informiert Sie auch das Bauamt der Stadtgemeinde (Kontakt: siehe Infobox).