Strauchschnittabholung

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Die Herbstabholungen des Strauchschnittes erfolgen heuer abermals an zwei Terminen, nämlich am 30. September und am 11. November. Bitte beachten Sie dazu folgende Informationen:

Wir ersuchen alle Wieselburger Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer Äste und Sträucher, welche auf die Straße bzw. auf den Gehsteig hinausragen, zu schneiden. Die Grundeigentümer haben gemäß § 91 der Straßenverkehrsordnung die Pflicht, Sträucher und Bäume, die auf öffentlichen Grund (Gehweg, Straßenbeleuchtung) ragen, zurück zu schneiden. 

Zudem wird dadurch die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen stark beeinträchtigt und es können durch sich im Wind bewegende Äste Schäden an Mast und Leuchtkörper der Straßenbeleuchtungen auftreten. Das betrifft auch die Zugänglichkeit von Hydranten. Das dadurch verursachte Auftreten von unübersichtlichen Stellen bedeutet ein Risiko für Verkehrsteilnehmer und eine schwierigere Befahrbarkeit für LKW. 

Zur den Strauchschnittabholungen am 30. September und 11. November ist anzumerken, dass das Strauchschnittmaterial frühestens zwei Wochen vor dem ausgeschriebenen Abholtermin an der Grundgrenze abgelegt werden soll (nicht auf öffentlichem Grund).

Material in Kunststoffsäcken oder mit Schnüren gebündelt wird nicht entsorgt und verbleibt bei Ihnen. Es ist eine Trennung in Strauch-, Baumschnitt und krautige Abfälle vorzunehmen. Krautige Abfälle werden beim Strauchschnitt nicht entsorgt und gehören in die Bio-Tonne, eigenkompostiert oder sind über Laubsammelsäcke (erhältlich am Stadtamt) zu den Biomüllterminen zu entsorgen. 

Es ist verboten, wilde Deponien auf Fremdgrund zu errichten. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist selbst verantwortlich, den außerhalb der Abholzeiten anfallenden Baum- und Strauchschnitt beim ASZ und bei der Firma Seiringer Umweltservice GmbH in Krügling 10 abzugeben. In Haushaltsmengen ist dies kostenlos.

Den Müllabfuhrplan finden Sie hier!