Seit 8. Oktober 2021 gibt es eine erhöhte Bundesförderung für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Die Förderung beträgt bis zu € 7.500,-- und ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Sie gilt nach derzeitigem Stand bis Ende 2022 bzw. solange Budgetmittel dafür vorhanden sind.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte diesem Dokument!
Zusätzlich kann eine Landesförderung beantragt werden: Hier kann ein Zuschuss in der Höhe von 20 % der anerkannten Investitionskosten, maximal jedoch bis zu € 3.000,-- beantragt werden. Auch diese Förderung läuft bis Ende 2022.