Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer:
- Eine einstündige Information durch einen Tierarzt/eine Tierärztin über Gesundheit und die richtige Haltung und Pflege eines Hundes
- Eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person über den Hund als soziales Lebewesen, die Mensch-Hund-Beziehung und unter anderem auch Maßnahmen zur Stressvermeidung bei Hunden
Der erweiterte Sachkundenachweis für „Listenhunde“ umfasst zehn Stunden und besteht aus:
- einem theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes sowie
- einem praktischen Teil
Verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Hunde
Obergrenze: nur mehr max. fünf Hunde pro Haushalt
Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten, müssen binnen zwei Jahren (1. Juni 2025) den Nachweis der Haftpflichtversicherung erbringen, um zu gewährleisten, dass in Zukunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind.